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Ar-Raqqa: Neunundvierzig Personen nach Folter aus der Haft entlassen
KURDWATCH, 21. April 2011 – Der Zweite Militäruntersuchungsrichter in Aleppo hat am 6. April 2011 entschieden, dass 48 Personen aus der Haft in ar-Raqqa entlassen werden, die zwischen dem 9. und 30. April 2010 im Zusammenhang mit dem von der Partei der Demokratischen Union (PYD) am 21. März desselben Jahres in der Stadt ar-Raqqa organisierten kurdischen Neujahrsfestes festgenommen worden waren. Einen Tag vor ihrer Freilassung hatten die Gefangenen damit gedroht, in Solidaritätsstreik mit den Demonstranten zu treten, die derzeit in verschiedenen syrischen Städten regimekritische Proteste organisieren. Die Gefängnisleitung bot ihnen daraufhin an, sie binnen 24 Stunden freizulassen, wenn sie auf den Streik verzichten. Die aus dem Gefängnis entlassenen Personen sind: Hadschi Hoscho Ahmad, Muhammad ʿAli Dawud, Hamid Bozan Bozan, Muhammad Hosch Schaikh ʿAli, Muhyiddin Muslim Bozan, Salih Muhammad ʿUthman, Khalil Khaschman Schaikh Muhammad, Dscharrah Dawud Schaikhu, Qauwas ʿAli Muslim, ʿAdil Khalil Bozan, Hasan Ahmad Habasch, Aiyub Khalil Khalil, Riyad Ibrahim Khalil Sidschar, ʿAbdulqadir ʿAli Schaʿban, Hasan ʿAbdi Muhammad, Mustafa Ibrahim Ibo, Maʿsum Mustafa ʿIsa, Muhammad ʿAli Ahmad Husain, Mazlum Muhammad ʿUthman, Iskandar Muhammad ʿIsa, Mustafa Ahmad Husain, Dschamʿan Muhammad ʿIsa, Ahmad Mischo ʿAli, Mustafa Muhammad Yasin, Sabri Muhammad Nabi, Ibrahim Qauwas Muslim, Ibrahim ʿAbid Husain, Ramadan Muhammad Amin, ʿAdnan Ramadan Amin, Mustafa ʿAli Naʿsan, ʿAbdulqadir Mahmud Schaikh ʿUthman, Muhammad ʿAttallah ʿIsa, ʿAli Nabo Mustafa, Saʿdi Ibrahim Ibo, Luqman Mustafa Naʿsan, Muhammad Hammud Muslim, Ibrahim Mamt Mahmud, Ahmad Schaikhu ʿAto Miho, Nazmi Muhammad Muhammad, Ramadan Bozan Bozan, ʿAbdulkarim ʿAliz Mustafa, Abu Zir Abu Zir Muslim, Badrkhan ʿAli Deriki, Muhammad Hadschi Ahmad, Taha Hasan Muslim, Khalil ʿUthman Schaikhu, ʿIzzuddin al-ʿAbbud und ʿAbdulfatah Ahmad Tamir. Ein weiterer Gefangener, Mustafa Yasin, war bereits zehn Tage zuvor aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden. Gegen die genannten Personen war Anklage unter anderem gemäß Artikel 339 und 307 Strafgesetzbuch erhoben worden. Derzeit ist unklar, ob die Anklagen fallen gelassen wurden oder die Verfahren noch bei Gericht anhängig sind. An den Festnahmen im April 2010 waren das Direktorat für politische Sicherheit, der Staatssicherheitsdienst sowie der Nachrichtendienst der Luftwaffe beteiligt. Nach Verhören durch den Nachrichtendienst der Luftwaffe in ar-Raqqa, Dair az-Zaur und Aleppo wurden die Betroffenen insgesamt 26 Tage im Gefängnis dieses Sicherheitsdienstes am Flughafen Mazza festgehalten. Es folgten drei Tage Verhöre beim Direktorat für politische Sicherheit, ehe die Gefangenen ins ʿAdra-Gefängnis bei Damaskus verlegt wurden. Die ersten drei Monate wurden sie von je einem Mitglied des Direktorats für politische Sicherheit, des Staatssicherheitsdienstes, des Nachrichtendienstes der Luftwaffe und des Militärischen Nachrichtendienstes gemeinsam verhört. Für die Verhöre wurden die Gefangenen jeweils ins al-Faihaʾ-Untersuchungsgefängnis des Direktorats für politische Sicherheit transportiert. Nach etwa sechs Monaten erfolgte ihre Verlegung von Damaskus nach Aleppo und von dort weiter nach ar-Raqqa. Alle Gefangenen wurden, so berichtete einer der Betroffenen gegenüber KurdWatch, gefoltert. Angewandt wurden die Dulab-Methode, bei der der Betroffene in einen Reifen gezwängt und geschlagen wird, sowie die Falaqa-Methode (Bastonade), bei der die Fußsohlen geschlagen werden. Darüber hinaus erhielten die Gefangenen Tritte und Faustschläge auf sämtliche Körperteile. [Weitere Informationen zum Fall]
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