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Al-Qamischli: Sechs Personen gefoltert wegen des Verdachts, Syrien illegal verlassen zu wollen
KURDWATCH, 23. Dezember 2010 – Das Strafgericht in al‑Qamischli hat am 19. Dezember 2010 entschieden, dass Mahmud Mahmud Zubair (geb. 1987, Maktum), dessen Vater Zubair Mahmud Hasan (geb. 1965, verheiratet, acht Kinder, Maktum) und Husain Scharaf ʿAbdullah (geb. 1973, verheiratet, drei Kinder) gegen eine Kaution in Höhe von eintausend Syrischen Lira aus der Haft entlassen werden. Mitglieder der Militärpolizei hatten sie am 4. November 2010 gemeinsam mit Ahmad Schaikhu Muhammad ʿAli (geb. 1988), dessen Vater Muhammad ʿAli Schaikhu ʿIsa (geb. 1945, verheiratet) und ʿAbdulqadir Khalu Muhammad (geb. 1975, verheiratet) in Rumailan aufgrund des Verdachts festgenommen, dass Land illegal verlassen zu wollen. Am 11. November 2010 wurden sie zum Direktorat für politische Sicherheit in al‑Hasaka überstellt und während des dortigen Verhörs in einen Reifen gezwängt und geschlagen (sogenannte Dulab-Methode). Noch am selben Tag wurden sie dem Staatsanwalt in al‑Hasaka vorgeführt, der den Fall an die Staatsanwaltschaft in al‑Qamischli verwies. Diese entschied, dass Ahmad Schaikhu Muhammad ʿAli, Muhammad ʿAli Schaikhu ʿIsa und ʿAbdulqadir Khalu Muhammad aus der Haft entlassen werden. Mahmud Mahmud Zubair, Zubair Mahmud Hasan, Husain Scharaf ʿAbdullah und ʿAbdulqadir Khalu Muhammad sind gemäß Artikel 33 und mit Verweis auf Artikel 2 des Erlasses Nr. 29 aus dem Jahr 1970 (Erlass über die Ein- und Ausreise von Ausländern) angeklagt. Mahmud Mahmud Zubair wird vorgeworfen, das Land illegal verlassen zu haben, während die anderen wegen Beihilfe angeklagt sind. Ahmad Schaikhu Muhammad ʿAli und Muhammad ʿAli Schaikhu ʿIsa sind gemäß Gesetz Nr. 42 aus dem Jahr 1975 (Reisepassgesetz) angeklagt. Auch ihnen wird vorgeworfen, das Land illegal verlassen zu haben. Tatsächlich hat keiner der Männer die syrische Grenze überschritten. Die nächste Verhandlung ist für den 26. Dezember 2010 angesetzt.
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