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Berlin: Haben deutsche Behörden Informationen aus der Asylakte Kandschu an Syrien weitergeleitet?
KURDWATCH, 29. August 2010 – KurdWatch liegen das Protokoll über die Anhörung von Khalid Maʿmu Kandschu durch den Staatssicherheitsdienst [PDF herunterladen], das Anschreiben des Staatsicherheitsdienstes an die Staatsanwaltschaft in Damaskus [PDF herunterladen] sowie das Gerichtsurteil [PDF herunterladen] gegen Kandschu vor. Dieser war am 1. September 2009 von Deutschland nach Syrien abgeschoben worden, mittlerweile ist er zurückgekehrt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass Kandschu unter anderem aufgrund seiner exilpolitischen Betätigung verurteilt wurde. Darüber hinaus ist dem Geheimdienstprotokoll zu entnehmen, dass Kandschu Namen von Freunden und Bekannten, die sich in Deutschland an regimekritischen Aktionen beteiligt haben, genannt hat. In einem Gespräch mit KurdWatch erklärte Kandschu, dass er die Namen unter Folter preisgegeben habe. Er berichtet zudem, dass der Staatssicherheitsdienst ihn mit Informationen aus seiner deutschen Asylakte konfrontiert habe. So habe der Geheimdienst gewusst, dass er bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgesagt hat, während seines Militärdienstes geheime Informationen an die US-amerikanische Botschaft weitergeleitet zu haben. Er selbst habe dem Staatssicherheitsdienst diese Information erst unter Folter bestätigt. Kandschu vermutet, dass die Ausländerbehörde seines Kreises Informationen aus seiner Asylakte an die syrische Botschaft weitergereicht hat. [Weitere Informationen zum Fall]
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