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Al‑Qamischli: Vier Monate Haft für Mihemed-Brüder

KURDWATCH, 23. Juni 2010 – Der Militäreinzelrichter in al‑Qamischli hat am 20. Juni 2010 Welat Eyûb Mihemed und Selah Eyûb Mihemed gemäß Artikel 307 Strafgesetzbuch zu je sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde aufgrund mildernder Umstände auf vier Monaten herabgesetzt, die Anklage gemäß Artikel 288 Strafgesetzbuch wegen des Präsidialerlasses Nr. 22 vom 24. Februar 2010 fallen gelassen [Weitere Informationen zum Präsidialerlass]. Insgesamt müssen die Verurteilten, denen der Besitz kurdischsprachiger Publikationen zur Last gelegt wurde, noch eine Reststrafe von zwei Monaten verbüßen. Ihre Anwälte kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Während der Urteilsverkündung verlor Welat Eyûb Mihemed kurzfristig das Bewusstsein. [Weitere Informationen zum Fall]

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