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Al‑Qamischli: Vier PYD‑Anhänger zu Freiheitsstrafen verurteilt

19. Februar 2010 – Der Militäreinzelrichter in al‑Qamischli hat am 17. Februar Elî Mihemed Meesûm Meemo (geb. 1959), Salar Hisên Ehmed (geb. 1990), Mihemed Newaf el‑Mihemed (geb. 1991) und Bengî Şêx Mûsa Şêxmûs (geb. 1978) gemäß Artikel 307 Strafgesetzbuch zu je sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurden alle wegen Mitgliedschaft in einer illegalen Vereinigung, der Partei der Demokratischen Union (PYD), gemäß Artikel 288 Strafgesetzbuch zu je drei Monaten Freiheitsstrafe sowie 100 Syrischen Lira Geldstrafe verurteilt. Hinzu kommen Gebühren und Kriegszuschläge von je 9,75 Syrischen Lira. Die Strafen wurden gemäß Artikel 204 Strafgesetzbuch zusammengelegt, die schwerere wird vollzogen, sodass sich eine Freiheitsstrafe von je sechs Monaten ergibt. Salar Hisên Ehmed, Mihemed Newaf el‑Mihemed und Bengî Şêx Mûsa Şêxmûs wurden in Abwesenheit verurteilt.
Da Elî Mihemed Meesûm Meemo bereits vom 19. Januar 2009 bis zum 20. August 2009 für sechs Monate und einen Tag inhaftiert war, gilt seine Freiheitsstrafe als verbüßt. Für den zusätzlich in Haft verbrachten Tag werden ihm 10 Syrische Lira angerechnet. [Weitere Informationen zum Fall]
Salar Hisên Ehmed und Bengî Şêx Mûsa Şêxmûs waren vom 17. Februar 2009 bis zum 17. Mai 2009 inhaftiert, sie müssen daher noch eine Haftstrafe von drei Monaten ableisten.
Mihemed Newaf el‑Mihemed war vom 18. Februar 2009 bis zum 17. Mai 2009 inhaftiert und muss daher noch eine Haftstrafe von drei Monaten und einem Tag ableisten.
Gegen die Urteile kann Einspruch eingelegt werden.

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