KurdWatch
 

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse

anmelden
abmelden
 
 
Al-Qamischli: Zweites kurdisches Oppositionsbündnis gegründet

KURDWATCH, 7. Januar 2011 – Mehrere kurdische Parteien haben am 22. Dezember 2011 die Union der Kurdischen Demokratischen Kräfte in Syrien gegründet. Dem neuen Bündnis gehören neben der Kurdischen Zukunftsbewegung in Syrien auch die Kurdische Demokratische Partei ‒ Syrien von ʿAbdurrahman Aludschi und die Einheitspartei Kurdistans in Syrien an.
Das neue Bündnis hat folgende Positionen formuliert:
1. Sturz des Regimes und aller seiner Symbole und Strukturen, Fortführung der friedlichen Revolution in allen Teilen Syriens, Fortführung derselben in den kurdischen Gebieten und Intensivierung der Aufrufe zu Streiks und zivilem Ungehorsam in allen kurdischen Gebieten.
2. Vereinigung der Bemühungen der rebellierenden Jugend in den kurdischen Gebieten, Koordinierung zwischen ihr sowie zwischen ihr und den anderen Akteuren der syrischen Revolution.
3. Gemeinsam mit allen zuständigen Stellen soll der Schutz von Zivilisten sichergestellt werden, alle diesbezüglichen arabischen und internationalen Bemühungen sollen unterstützt und die Umsetzung durch internationale Organisationen schnellstmöglich sichergestellt werden.
4. Dialog mit allen kurdischen politischen Kräften außerhalb des Bündnisses, Koordinierung der Bemühungen zur Wahrung der Einheit der Kurden.
5. Kommunikation mit allen Akteuren der syrischen Opposition im In- und Ausland sowie insbesondere mit dem Syrischen Nationalrat sowie syrischpatriotischen Persönlichkeiten, um Kooperation, Verständigung und gemeinsames Handeln zu ermöglichen und so gemeinsam die Ziele der Revolution zu verwirklichen.
6. Das Bündnis stellt fest, dass denjenigen Personen Legitimität zugebilligt wird, die sich im Kampf gegen das autoritäre Regime geopfert und widersetzt haben und die gefoltert wurden.
7. Das Bündnis macht deutlich, dass die patriotischen Entscheidungen der syrischen Kurden unabhängig getroffen werden und gleichzeitig die nationalen kurdischen Interessen gewahrt werden.
8. Einführung eines parlamentarischen Systems und Demokratisierung des Alltags auf Grundlage von Vielfalt, friedlicher Machtübergabe, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und des Schutzes der Rechte und besonderen Charakteristika aller Teile der syrischen Gesellschaft.
9. Verfassungsrechtliche Anerkennung, dass Syrien ein ziviler Staat mit mehreren Religionen, Konfessionen und Ethnien (Araber, Kurden, Chaldäer, Assyrer, Aramäer, Armenier, Tschetschenen, Tscherkessen, Turkmenen und Yeziden) ist, damit die politischen und kulturellen Rechte aller garantiert werden.
10. Verfassungsrechtliche Anerkennung der nationalen Rechte des kurdischen Volkes in Syrien im Rahmen eines demokratischen, patriotischen Konsenses und auf Grundlage der staatlichen Gleichberechtigung der Kurden als einer Hauptethnie neben der arabischen Ethnie; Anerkennung, dass die Kurdenfrage die Frage eines Volkes ist, das aus freiem Willen auf seinem historischen Territorium lebt. Die Kurdenfrage muss demokratisch und gerecht gelöst werden; alle Gesetze, Erlasse und rassistischen Projekte gegen das kurdische Volk wie beispielsweise der arabische Gürtel, die Sondervolkszählung, die Politik der Arabisierung und Vernachlässigung der kurdischen Gebiete sowie all ihre negativen Folgen müssen aufgehoben und die Geschädigten entschädigt werden.
11. Das Recht aller Bürger auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Ausübung von persönlichen Freiheiten und [religiösen] Riten sowie Beteiligung an allen öffentlichen Angelegenheiten muss gewährleistet werden. Ferner muss die Menschenwürde aller Bürger auf Grundlage der Konsolidierung der zivilen und bürgerlichen Rechte respektiert werden.
12. Ablehnung von Gewalt sowie Förderung von Vergebung, Versöhnung und Toleranz zwischen allen Bürgern und Respektierung aller internationalen Abkommen und Konventionen sowie der Menschenrechte.
13. Abschaffung aller Formen totalitärer, autoritärer und ausgrenzender Gedanken und Praktiken, gleich unter welchem Vorwand; Gewaltverzicht im Kontext politischer Aktivitäten und Garantierung von Transparenz im Rahmen politischer Beziehungen; Neutralisierung des Militärs und der Sicherheitsbehörden, sodass diese sich weder politisch betätigen, noch sich zur Wahl stellen oder selbst wählen können.
14. Dezentralisierung des Staates in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Fortschritts und der Entwicklung der Regionen; Gewährleistung von Chancengleichheit und gerechter Verteilung des nationalen Reichtums sowie der Anhebung des Lebensstandards aller syrischen Bürger; Schaffung neuer Verwaltungseinheiten, die die Interessen der Bürger der jeweiligen Regionen berücksichtigen; Festlegung von Anteilen aus den Einnahmen der einzelnen Provinzen, die für Infrastruktur und Entwicklungsprojekte in diesen Provinzen ausgegeben werden.
15. Der neue syrische Staat garantiert den Frauen ihre sämtlichen Rechte, einschließlich der aktiven Beteiligung am politischen Leben sowie in allen anderen Bereichen. Der Jugend und ihren Angelegenheiten muss ernsthafte Beachtung geschenkt werden und ihre Einbindung in die zivilen, kulturellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche der Gesellschaft muss garantiert werden.
16. Der neue syrische Staat ist ein zivilisierter, ziviler Staat und ein echter Stabilitätsfaktor im arabischen, regionalen und internationalen Kontext.
17. Die Zukunft der besetzten syrischen Gebiete muss auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und mit internationaler Legitimation bestimmt werden.
18. In der Übergangszeit im Anschluss an den Sturz des Regimes gewährleistet die Union der Kurdischen Demokratischen Kräfte in Syrien gemeinsam mit dem Syrischen Nationalrat die Sicherheit in den kurdischen Gebieten durch die Einrichtung lokaler Räte. Die Union der Kurdischen Demokratischen Kräfte in Syrien wird sich gemeinsam mit dem Syrischen Nationalrat an einer Übergangsregierung beteiligen, um die Angelegenheiten des Landes zu verwalten.
19. Die Union ruft zu einer patriotischen Konferenz unter dem Leitgedanken des demokratischen Wandels auf, um ein Programm für die Übergangszeit gemeinsam mit allen Vertretern der syrischen Gesellschaft zu erarbeiten, die keine Verbrechen gegen das Volk begangen und sich nicht auf Kosten des Staates bereichert haben.
20. Die Übergangsregierung wird innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr freie Wahlen zu einer Gründungsversammlung unter internationaler Beobachtung organisieren; die Gründungsversammlung hat die Aufgabe, eine neue Staatsverfassung zu erarbeiten, die dem Volk in einem allgemeinen Referendum zur Abstimmung vorgelegt wird.
21. Gemäß der neuen Verfassung sollen innerhalb von maximal sechs Monaten Parlamentswahlen stattfinden.

ShareThis

www.kurdwatch.org -  © 2009 - 2011 [ E-Mail: info@kurdwatch.org ]