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Damaskus: Politische Gefangene amnestiert

KURDWATCH, 4. Juni 2011 – Präsident Baschar al‑Assad hat mit Erlass 61 vom 31. Mai 2011 u. a. all diejenigen Personen amnestiert, die vor dem 31. Mai 2011 politische Straftaten oder Vergehen begangen haben:

1. Alle Personen, die wegen Straftaten verurteilt worden sind, werden nach der Hälfte der Haftzeit entlassen.
2. Alle Personen, die wegen Vergehen verurteilt worden sind, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, werden entlassen.
3. Alle Personen, die wegen Vergehen verurteilt worden sind, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, werden entlassen.

Des Weiteren werden alle Personen amnestiert, die wegen Straftaten gemäß Gesetz 49 aus dem Jahr 1980 verurteilt worden sind. Dieses Gesetz sieht für alle Mitglieder der Muslimbruderschaft die Todesstrafe vor. Der neue Erlass ersetzt die Todesstrafe durch lebenslange Haft oder lebenslange Schwerstarbeit, abhängig von der Straftat.
Außerdem werden alle Gefangenen aus der Haft entlassen, die am 31. Mai 2011 das 70. Lebensjahr erreicht hatten. Dies gilt auch für Personen, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, sofern sie die Straftat vor ihrem 60. Lebensjahr begangen hatten.

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